Leistungen

Beglaubigungen, Notariatsakte & notarielle Protokolle

Ob Unterschrift, Kopie oder Vertragswerk: Eine notarielle Beglaubigung schafft Gewissheit, dass Dokumente echt sind und halten, was sie versprechen. Für die Beglaubigung bringen Sie lediglich einen amtlichen Lichtbildausweis mit – vieles ist ohne Voranmeldung möglich.

Darum geht es in diesem Bereich

  • Beglaubigung von Unterschriften
  • Beglaubigte Kopien von Dokumenten
  • Lebenszeugnisse und Ledigenerklärungen
  • Notariatsakte mit besonderer Beweiskraft
  • Beurkundung tatsächlicher Vorgänge
  • Verwahrung von Dokumenten

Notarielle Beglaubigung

Als Träger eines öffentlichen Amtes können Notare in ihrer Amtstätigkeit Beurkundungen (sogenannte „Beglaubigungen“) vornehmen. Bei einer Unterschriftsbeglaubigung wird beurkundet, dass die von einer Person auf einem Schriftstück geleistete Unterschrift tatsächlich von der Unterschriftsperson stammt und die Person den Inhalt der Urkunde kennt. Dadurch wird Rechtsstreit darüber verhindert, ob die Unterschrift echt oder gefälscht ist.

Zum Zweck Ihrer Identitätsfeststellung ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich. Die mit jeder Beglaubigung sichergestellte Identitätsfeststellung bildet die Grundlage für die Qualität und Sicherheit von Grund- und Firmenbuch.

Lebenszeugnisse und Ledigenerklärungen

Lebenszeugnisse dienen als offizieller Nachweis der Identität und des Familienstands. Ledigenerklärungen bestätigen den Status als unverheiratete Person. Diese Dokumente sind häufig für Eheschließungen im Ausland erforderlich. Unsere Notariatskanzlei sorgt für die rechtssichere und schnelle Erstellung.

Notariatsakt

Neben der Beglaubigung errichten Notare als Träger ihres öffentlichen Amtes Notariatsakte. Darunter versteht man öffentliche Urkunden, die besondere Beweiskraft besitzen und auch vollstreckbar sein können. Die sogenannten „vollstreckbaren Notariatsakte“ weisen alle Vorzüge eines Gerichtsurteiles auf und ersparen den Parteien einen langwierigen Gerichtsprozess. Dadurch können sie als Exekutionstitel Grundlage einer Zwangsvollstreckung sein.

Beurkundung tatsächlicher Vorgänge

Notarielle Beurkundungen in Protokollform geben tatsächliche Vorgänge schriftlich und nachvollziehbar wieder. Hier beurkunden wir jene rechtserheblichen Tatsachen, die von uns wahrgenommen wurden.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Beglaubigungen von Unterschriften
  • Einsicht in öffentliche Bücher (insbesondere Grund- und Firmenbuch)
  • Beglaubigungen von Originalen (z. B. Erstellung von beglaubigten Kopien von Dokumenten)
  • Errichtung von Notariatsakten
  • Verwahrung von Dokumenten

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Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, worum es geht und wie wir Sie unterstützen können – diskret, unparteiisch und verständlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung möglich.

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