Leistungen

Vorsorgevollmachten, Erwachsenenvertretung & Patientenverfügungen

Niemand beschäftigt sich gern mit dem Gedanken, einmal nicht mehr selbst entscheiden zu können. Wer rechtzeitig vorsorgt, behält aber genau dann die Kontrolle: Sie bestimmen selbst, wer für Sie handeln darf – und was gelten soll.

Darum geht es in diesem Bereich

  • Vorsorgevollmacht
  • Gesetzliche Erwachsenenvertretung
  • Gewählte Erwachsenenvertretung
  • Patientenverfügung
  • Registrierung in den zentralen Verzeichnissen des Notariats

Vorsorgen mittels Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie im Vorhinein eine Person Ihres Vertrauens, die Sie im sogenannten „Vorsorgefall“ (bei Verlust Ihrer Entscheidungsfähigkeit) vertreten darf und alle oder einzelne Ihrer Angelegenheiten für Sie nach Ihren Wünschen und Vorstellungen vornehmen darf, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Damit kann die Bestellung eines Erwachsenenvertreters für den Fall der fehlenden Entscheidungsfähigkeit verhindert werden.

Auf Grund unserer Erfahrung wissen wir, welche Regelungen jedenfalls in der Vorsorgevollmacht enthalten sein sollen. Durch individuelle Beratung finden wir die passende Lösung für die von Ihnen gewünschten Bereiche.

Anschließend wird die von Ihnen errichtete Vorsorgevollmacht im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis des Österreichischen Notariats registriert.

Erwachsenenvertretung

Der Erwachsenenvertreter hat die Aufgabe, die betroffene Person vor nachteiligen Rechtshandlungen zu schützen. In einem persönlichen Gespräch mit der betroffenen Person und dem Vertreter überzeugen wir uns, ob die Vertretung tatsächlich und in welchem Umfang nötig ist und ob der Vertreter zur Übernahme der Erwachsenenvertretung tatsächlich geeignet ist.

Gesetzliche Erwachsenenvertretung

Bestimmte nahestehende Personen – die sogenannten nächsten Angehörigen (der Ehegatte, der eingetragene Partner, der Lebensgefährte, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Nichten und Neffen) – können bei fehlender Entscheidungsfähigkeit Menschen mit psychischen Erkrankungen oder intellektueller Beeinträchtigung vertreten und die Registrierung bei ihrem Notar beantragen. Die Tätigkeit des Erwachsenenvertreters wird vom zuständigen Bezirksgericht überwacht und endet nach Ablauf von drei Jahren.

Die Registrierung der gesetzlichen Erwachsenenvertretung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis des Österreichischen Notariats können wir rasch und unbürokratisch für Sie vornehmen. Voraussetzung hierfür sind weiters lediglich ein entsprechendes ärztliches Zeugnis sowie die Vorlage der erforderlichen Standesurkunden.

Gewählte Erwachsenenvertretung

Mit einer gewählten Erwachsenenvertretung kann eine Person mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit einen Vertreter für bestimmte Angelegenheiten wählen. Gerne errichten wir eine schriftliche Vereinbarung zwischen der vertretenen Person und dem gewählten Erwachsenenvertreter im erforderlichen Umfang und führen die Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis des Österreichischen Notariats für Sie durch. Auch bei der gewählten Erwachsenenvertretung ist die Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses Voraussetzung.

Patientenverfügung

Mit Errichtung einer Patientenverfügung können Sie regeln, welche medizinischen Behandlungen an Ihnen vorgenommen werden dürfen oder von Ihnen abgelehnt werden. Damit die Patientenverfügung verbindlich und damit vom behandelnden Arzt auch tatsächlich zu beachten ist, ist die Mitwirkung eines Arztes und Notars erforderlich.

Ärzte und Krankenanstalten sind an Ihre Patientenverfügung gebunden, auch wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sein sollten. Sie gilt also insbesondere für den Fall Ihrer fehlenden Entscheidungsfähigkeit. Als verbindliche Patientenverfügung ist diese 8 Jahre gültig, danach muss sie erneuert werden.

Durch individuelle Beratung können wir auf Grund unserer Erfahrung Ihren Willen ermitteln und konkret beschreiben. Gerne errichten wir eine verbindliche Patientenverfügung für Sie und führen die Registrierung im Patientenverfügungsregister des Österreichischen Notariats (in Kooperation mit dem Österreichischen Roten Kreuz) durch.

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Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, worum es geht und wie wir Sie unterstützen können – diskret, unparteiisch und verständlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung möglich.

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