Leistungen

Ehe- und Familienrecht

Klare Vereinbarungen schützen Beziehungen – gerade dann, wenn sich das Leben anders entwickelt als geplant. Wir beraten Paare und Familien unparteiisch, diskret und auf Augenhöhe.

Darum geht es in diesem Bereich

  • Partnerschaftsvertrag und Ehevertrag
  • Zustimmung nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz
  • Adoptionsvertrag

Partnerschaftsvertrag und Ehevertrag

Gerade in der Ehe, der eingetragenen Partnerschaft und zwischen Lebensgefährten sorgen klare Regeln für klare Verhältnisse. Was im Vorhinein gut geregelt ist, darüber braucht man im Scheidungs- oder Trennungsfall nicht streiten.

Durch einen Partnerschaftsvertrag kann das Zusammenleben eines Paares während und nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft einvernehmlich geregelt werden.

Um Streitigkeiten im Falle einer Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe vorzubeugen, kann in einem Ehevertrag geregelt werden, welche Regelungen über die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse, der Ehewohnung und des sonstigen ehelichen Gebrauchsvermögens gelten sollen. Auch wenn im österreichischen Eherecht Gütertrennung gilt, gibt es doch einige Ausnahmen hiervon, die es zu beachten gilt. Wir als Notare schaffen Rechtssicherheit.

Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir genau, worauf es ankommt, und können Sie bei der Errichtung fairer Regelungen für den Trennungsfall bestens unterstützen. Als unparteiliche Berater achten wir darauf, dass die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen beider Partner geschützt sind und niemand übervorteilt wird.

Zustimmung nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz

Wenn der Wunsch nach einem gemeinsamen Kind unerfüllt geblieben ist, unterstützen wir Sie einfühlsam und diskret bei der Errichtung einer Zustimmungserklärung nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz. Dabei wird zwischen der Verwendung des Samens des Lebensgefährten oder der Verwendung des Samens eines Dritten sowie der Verwendung von Eizellen einer Dritten unterschieden.

Adoptionsvertrag

Insbesondere in Patchworkfamilien besteht häufig der Wunsch, das Kind des Partners oder Ehegatten zu adoptieren. Eine Adoption kommt durch einen schriftlichen Vertrag zwischen dem Adoptierenden und dem Adoptivkind zustande. Sowohl bei der Adoption von minderjährigen als auch von volljährigen Wahlkindern wissen wir auf Grund unserer langjährigen Erfahrung, worauf es ankommt. Wir informieren Sie über sämtliche rechtlichen Voraussetzungen und Konsequenzen. Durch die Adoption ist das adoptierte Kind rechtlich dem leiblichen Kind gleichgestellt.

Gerne erstellen wir für Sie den erforderlichen Adoptionsvertrag und holen die erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen des zuständigen Bezirksgerichtes für Sie ein.

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Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, worum es geht und wie wir Sie unterstützen können – diskret, unparteiisch und verständlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung möglich.

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