Darum geht es in diesem Bereich
- Testament
- Vermächtnis
- Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
- Registrierung im Österreichischen Zentralen Testamentsregister
Notare sind Spezialisten in erbrechtlichen Fragen, insbesondere bei der Errichtung von letztwilligen Verfügungen und deren Verwahrung sowie bei der Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen.
Testament
Mit einem Testament können Sie regeln, wer nach Ihrem Ableben Ihr Vermögen erben soll.
Sonstige letztwillige Verfügung – das Vermächtnis
Ein Vermächtnis ist eine letztwillige Verfügung, in der nur einzelne Vermögensgegenstände einzelnen Personen vermacht werden.
Beratung, Errichtung und Registrierung
Durch individuelle Beratung erforschen wir Ihren wahren letzten Willen und unterstützen Sie bei der Errichtung und Registrierung Ihrer letztwilligen Verfügung im Österreichischen Zentralen Testamentsregister des Österreichischen Notariats. Dadurch ist gewährleistet, dass Ihre letztwillige Verfügung in Ihrem Todesfall auch tatsächlich berücksichtigt wird.
Durch die Errichtung Ihrer letztwilligen Verfügung beim Notar können Sie sicher sein, dass diese auch formgültig errichtet wird.
Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
Ein Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsvertrag ist zwingend in Notariatsaktsform zu errichten. Dabei verzichtet ein Pflichtteilsberechtigter auf seinen ihm zustehenden Erb- oder Pflichtteil bereits zu Lebzeiten. Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge werden meist im Zusammenhang mit Schenkungen, Übergabsverträgen oder Testamenten errichtet.
Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, worauf es ankommt, und finden die passende Lösung für Sie.