Darum geht es in diesem Bereich
- Todesfallaufnahme
- Erhebung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
- Einantwortung durch das Verlassenschaftsgericht
- Der Notar als Gerichtskommissär
Der Notar als Gerichtskommissär
Über jeden Todesfall in Österreich ist ein Verlassenschaftsverfahren einzuleiten. Je nach Sterbetag und Sterbeort wird vom zuständigen Bezirksgericht ein Notar als sogenannter Gerichtskommissär bestellt. Unser Notariat ist auf Grund der Verteilungsordnung des Bezirksgerichtes Neusiedl am See für alle Sterbefälle des Bezirkes Neusiedl am See vom 01. bis 08. eines jeden Monats zuständig. In dieser Funktion üben wir hoheitliche Tätigkeiten aus.
Erster Schritt: die Todesfallaufnahme
Der erste Schritt im Verlassenschaftsverfahren ist die Errichtung der sogenannten Todesfallaufnahme. Hier erforscht der Gerichtskommissär die Grundlagen für die Verlassenschaft: die nächsten Angehörigen, die vorhandenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen, das Vorhandensein letztwilliger Verfügungen und mehr.
Erhebung und Sicherung des Vermögens
Danach werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erhoben. Der Notar ermittelt im Auftrag des Gerichtes alle Vermögenswerte und Erben und sichert, wenn nötig, das hinterlassene Verlassenschaftsvermögen. Im Verlassenschaftsverfahren werden alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten geklärt und an die Erben beziehungsweise Berechtigten übergeben.
Abschluss des Verfahrens
Das Verfahren endet durch den bezüglichen Endbeschluss des Verlassenschaftsgerichtes (Einantwortungsbeschluss oder Beschluss auf Überlassung der Aktiven an Zahlungs statt an einen oder mehrere Gläubiger).