Darum geht es in diesem Bereich
- Kaufverträge und Treuhandabwicklung
- Schenkungen, Übergaben und landwirtschaftliche Übergaben
- Mietverträge und Pachtverträge
- Realteilungsverträge, Teilungspläne und Parzellierungen
Kaufverträge
Bei Ihrem Notar erhalten Sie die gesamte Vertragsabwicklung aus einer Hand: von der Errichtung des Kaufvertrages über die Unterschriftsbeglaubigung bis zur Eintragung ins Grundbuch. Egal, ob Sie ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder verkaufen möchten – Sie sind bei uns richtig. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, worauf es ankommt. Nach einer individuellen Beratung können wir Ihren Kaufvertrag entsprechend Ihren Vereinbarungen errichten.
Zunächst überprüfen wir den aktuellen Lastenstand im Grundbuch. Danach wird die Kaufpreisfinanzierung geklärt. Nach vollständigem Vorliegen aller erforderlichen Informationen erfolgt die Unterfertigung des Kaufvertrages und die treuhändige Abwicklung desselben.
Als Treuhänder übernimmt der Notar auf Grund einer Treuhandvereinbarung Geld oder andere Vermögenswerte oder Urkunden treuhändig vom Treugeber. Er ist verpflichtet, die in der Treuhandvereinbarung festgelegten Bedingungen einzuhalten. Die Registrierung der Treuhandkonten erfolgt bei der NTB – der Notartreuhandbank, einer ausschließlich den Notaren zur Verfügung stehenden Bank.
Nach Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen wird die Steuerberechnung und schließlich die grundbücherliche Durchführung durch uns vorgenommen. Wenn alle Voraussetzungen vereinbarungsgemäß erfüllt wurden, erfolgt die Auszahlung des Kaufpreises an die Verkäufer.
In jedem Fall ist die vorherige Abklärung aller erforderlichen Informationen (insbesondere grundbücherlich eingetragene Belastungen, erforderliche Genehmigungen, anfallende Steuern – insbesondere die Immobilienertragsteuer des Verkäufers) unabdinglich, um anschließende „Überraschungen“ zu vermeiden.
Bei der Kaufvertragserrichtung sind wir auf Grund unserer Unparteilichkeit sowohl zur Beratung der Käufer als auch der Verkäufer verpflichtet. Bei uns erhalten Sie eine unparteiliche, diskrete und unabhängige Abwicklung Ihres Kaufvertrages.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Abwicklung Ihres Liegenschaftskaufes.
Schenkungen, Übergaben, landwirtschaftliche Übergaben und Tauschverträge
Immobilien in der Familie sicher und an die auserwählten Personen weitergeben: Durch individuelle Verträge sichern wir Ihr Vermögen für die nächsten Generationen und finden die für Sie optimale Lösung.
Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung sind wir spezialisiert auf Übergaben, insbesondere landwirtschaftliche Übergaben. Eine umfassende persönliche Beratung ist für eine optimale Lösung unumgänglich.
Als Notar sind wir unparteiisch und beraten Sie über Ihre Absicherungsmöglichkeiten als Übergeber (Einräumung eines Wohnungsgebrauchs- oder Fruchtgenussrechtes, eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes, einer Pflege- und Betreuungsverpflichtung durch die Übernehmer, Einräumung eines Rückfallsrechtes etc.), berechnen die anfallenden Steuern und Gebühren für Sie und führen Ihren Vertrag sicher im Grundbuch durch.
Mietverträge und Pachtverträge
Ein Mietvertrag ist eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter. Mietverträge können unbefristet oder befristet abgeschlossen werden. Bei befristeten Verträgen beträgt die Mindestbefristung 3 Jahre, und es besteht ein vorzeitiges Kündigungsrecht erst nach Ablauf eines Jahres zum Monatsletzten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern gibt es hingegen keine Mindestbefristung.
Auf Grund unserer Erfahrung wissen wir, worauf Sie achten müssen und welches Gesetz für Ihren Mietvertrag zur Anwendung gelangt. Gerne errichten wir nach einer individuellen Beratung den für Sie optimalen Mietvertrag.
Verträge über Grundteilungen: Realteilungen, Teilungspläne, Parzellierungen
Eine Realteilung ist die Aufteilung eines Grundstückes der Fläche nach. Im Zuge dessen geben die Eigentümer ihr Miteigentumsrecht an der Gesamtliegenschaft auf und erhalten stattdessen das Alleineigentum an einer Teilfläche. Eine Realteilung findet häufig statt, wenn ein Grundstück mehreren Eigentümern gehört und eine Partei den Grundstücksverkauf anstrebt. Aber auch ein einzelner Eigentümer kann sein Grundstück aufteilen, um zu verkaufen. Hierfür ist die Erstellung eines Teilungsplanes von einem Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen (Geometer) erforderlich.
Ein Teilungsplan ist eine Vermessungsurkunde, die die bestehenden Grenzen eines Grundstücks dokumentiert und neue Grundgrenzen und Nutzungen ausweist. Trennflächen werden ausgewiesen, die von einem Grundstück abgeschrieben und einem anderen zugeschrieben werden. Ein Teilungsplan bildet die Grundlage für eine rechtssichere Eintragung ins Grundbuch.
Bei Parzellierungen und anderen Grenzänderungen ist die Erstellung eines Teilungsplanes von einem Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen (Geometer) erforderlich. Ein Teilungsplan ist eine öffentliche Urkunde und stellt die Grundlage für eine rechtswirksame Eintragung ins Grundbuch dar.